SozialTipp

Befreiung vom ORF-Beitrag

Tipp von der Sozialberatungsstelle

Der ORF-Beitrag ersetzt ab Jänner 2024 die bisherige GIS-Gebühr. Wenn bereits jemand von der GIS-Gebühr befreit ist, wird die Befreiung automatisch übernommen. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.

Einen Befreiungsantrag können Personen stellen, die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld, Pension, Sozialhilfe, Pflegegeld, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit), wie z. B. Rezeptgebührenbefreiung, Lehrlingsentschädigung, Studien- bzw. Schülerbeihilfe, Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld.

Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten:

1 Person € 1.364,12

2 Personen € 2.152,03

für jede weitere Person € 210,48

Nähere Informationen erhalten Sie in der

Sozialberatungsstelle Hellmonsödt, Wasserwald 1, Tel.-Nr.: 07215 383 64-601; Mobil: 0664 885 143 66; E-Mail: sbs-hellmonsoedt.post@shvuu.at

Bild für A-Konformität, W3C-WAI Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0