Europawahl 2024


Wahlzeit:              09. Juni 2024 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 

Wahllokal:            Mehrzwecksaal, Sonnberg 94 (barrierefrei) 

Verbotszone:      30 Meter im Umkreis des Wahllokales

 

Für jene GemeindebürgerInnen, die krank, gebrechlich oder durch sonstige Umstände nicht in der Lage sind, zum Wahllokal zu kommen und zu Hause wählen möchten, besteht neben der Briefwahl die Möglichkeit, den Besuch der „Besonderen Wahlbehörde“ in Anspruch zu nehmen. 

 Der Wahlvorgang ist nur unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein) zulässig – bitte mitbringen! 

Persönliche  Wahlverständigung: 

Die „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ wird Ihnen rechtzeitig per Post zugestellt – bitte zur Wahl mitnehmen! 

Diese Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet auch einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. 

Beantragung einer Wahlkarte 

Wähler, die sich am Wahltag nicht in jenem Ort befinden, in dem sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, oder denen es aus Krankheits- oder Altersgründen nicht möglich ist, das Wahllokal zu besuchen, können - schriftlich (z. B. per E-Mail, mit der personalisierten An-forderungskarte von der amtlichen Wahlinformation oder online unter www.meinewahlkarte.at) ab sofort bis Mittwoch, 5. Juni 2024, oder persönlich bis Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr, den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte beim Gemeindeamt Sonnberg i.M. stellen. 

Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich. 

Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde möglichst frühzeitig! 

Die Ausstellung der Wahlkarten durch die Gemeinde ist ab Mitte Mai möglich, die beantragten Wahlkarten werden per Post versandt bzw. können auch persönlich am Gemeindeamt abgeholt werden. Die Zustellung schriftlich beantragter Wahlkarten erfolgt mittels eingeschriebener Briefsendung an Ihre angegebene Zustelladresse. Nutzen Sie die Möglichkeit der Antragstellung online mit der ID Austria, dann kann Ihnen die Wahlkarte mit einem einfachen Schreiben per Post zugesandt werden. 

Stimmabgabe mit Wahlkarte 

Wahlberechtigte mit Wahlkarte können bei persönlicher Abholung der Wahlkarte unmittelbar nach Ausstellung in ihrer Gemeinde oder am Wahltag in jedem österreichischen Wahllokal ihre Stimme abgeben. 

Die zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendete Wahlkarte muss spätestens am Wahltag um 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein oder kann in jedem Wahllokal – solange dieses geöffnet hat – abgegeben werden. 

Nutzen Sie Ihr Stimmrecht bei der Europawahl 2024! 

 

30.04.2024

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