Wir wurden darauf hingewiesen, dass in der Nähe von Waldgebieten Feuerstellen errichtet wurden. Laut Waldschutzbrandverordnung gilt folgende Regelung:
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Diese Regelung ist unbedingt einzuhalten.