Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis
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1. Die Gemeinde Sonnberg i.M. übernimmt die Hälfte der Kosten des Semestertickets oder das Klimaticket am Studien-/Hochschulort, maximal aber € 75,- je Semester.
2. Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten/abgelaufenen Semesters ist nicht möglich.
3. Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Sonnberg i.M. haben. Der Hauptwohnsitz muss für die gesamte Dauer jenes Semesters, für das die Förderung beantragt wird, aufrecht sein.
4. Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt. Sie ist an die Gewährung der Familienbeihilfe gebunden.
5. Dem Förderansuchen sind folgende Unterlagen beizufügen: Inskriptionsbestätigung, Kopie des Semestertickets oder Klimatickets, Nachweis für Familienbeihilfe
6. Die Förderung wird am Ende des Semesters überwiesen, für das der Antrag gestellt wurde.
7. Die Förderung tritt mit 01.03.2019 in Kraft.