Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis
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Geburt eines Kindes
Für die Beurkundung einer Geburt ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Gebiet die Geburt des Kindes erfolgt. In unserer Gemeinde ist dies in nahezu allen Fällen das Magistrat in Linz, da die meisten Kinder in den Krankenhäusern in der Landeshauptstadt zur Welt kommen. Lediglich bei einer Hausgeburt wäre die Beurkundung inklusive Namensgebung, Anmeldung, Obsorgeerklärung, Vaterschaftsanerkenntnis und Staatsbürgerschaftsnachweis beim Standesamt (Gemeindeamt) in Sonnberg zu erledigen.
Heirat
Eheschließungen können selbstverständlich in unserer Gemeinde vorgenommen werden. Terminvereinbarungen sind mit dem Standesbeamten abzusprechen.
Sterbefälle
Bei Sterbefällen in Sonnberg ist eine Sterbe-Beurkundung notwendig. Der zuständige Arzt hat den Tod eines Menschen bei der sogenannten „Totenbeschau" festzustellen und die Anzeige des Todes an das Standesamt Sonnberg zu übermitteln. In weiterer Folge kann bei jedem Standesamt die Beurkundung des Sterbefalles erfolgen. Dafür werden Dokumente auf digitalem Weg oder persönlich an das Standesamt übermittelt und die Sterbeurkunde anschließend ausgegeben.
Meldewesen
Aktuelle Informationen bezüglich Wohnsitzummeldung, Personendaten etc. finden Sie hier.