Gemeinde Sonnberg im Mühlkreis
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Die Grundgebühr giltfür Wohnobjekte, Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellenfür nicht ständig bewohnte Liegenschaften/Ferienwohnungen
Bei Objekten mit mehr als 3 Wohnungen wird eine zweite Grundgebühr vorgeschrieben, bei Objekten mit mehr als 6 Wohnungen eine dritte Grundgebühr, bei Objekten mit mehr als 9 Wohnungen eine vierte Grundgebühr.
Die Gebühren sind jährlich am 15. Mai zur Zahlung fällig.
Weitere Informationen finden Sie in der Abfallgebührenordnung.
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